Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Zulassung Ihrer Produkte für den europäischen Markt
Der Maschinenbausektor ist einer der industriellen Kernbereiche der EU. Gleichzeitig ist es das Ziel der EU, Unfälle mit Maschinen zu vermeiden und den Arbeitnehmer zu schützen. Neben anderen Richtlinienanforderungen müssen Hersteller von Maschinen diesem Schutzziel, durch die Einhaltung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, gerecht werden. Hält ein Hersteller diese Anforderungen ein, steht ihm das Inverkehrbringen von Maschinen in die Europäische Union frei.
Der TÜV AUSTRIA Deutschland mit seiner Erfahrung im Umgang mit Maschinen in Industrie und Gewerbe bietet im Konformitätsbewertungsverfahren effektives Know-how zu Ihrem Nutzen.