Motorradumbau
Rückspiegel
Es sind nur Rückspiegel mit EG-Genehmigung (E-Prüfzeichen) zulässig
Es müssen 2 Rückspiegel montiert sein
Bei normaler Sitzposition des Fahrers (Fahrtstellung) muss eine uneingeschränkte Sicht auf die Rückspiegel möglich sein
Fußrasten
Fußrasten müssen klappbar ausgeführt sein
Die Oberfläche muss eine rutschhemmende Oberfläche (z. B. Gummiauflagen) aufweisen
Fußrasten müssen so angebaut werden, dass eine gemütliche Fahrposition möglich ist
Geschwindigkeitsmesser, Kontrollleuchten und Betätigungseinrichtungen
Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muss bei normaler Sitzposition leicht ablesbar sein
Der Geschwindigkeitsmesser muss eine ausreichende Genauigkeit und einen ausreichend großen Messbereich und eine Beleuchtung aufweisen
Die Betätigungseinrichtungen und Kontrollleuchten müssen gekennzeichnet sein
Kennzeichen
Das Kennzeichen darf nur mittig oder auf der linken Seite angebracht werden
Eine seitliche Kennzeichenhalterung muss mit einem Schutz gegen einfädeln ausgerüstet sein
Die Schlussleuchten müssen entweder mittig oder symmetrisch zur Längsmittelebene angebaut sein
Das Kennzeichen darf seitlich nicht über die Lenkerenden hinausragen
Anbauteile und Verkleidungen
Für sämtliche Anbauteile ist zumindest ein Materialgutachten erforderlich
Das Fahrverhalten des Motorrades darf sich im Vergleich zum Serienzustand nicht verschlechtern
Durch den Anbau bzw. das Weglassen von Verkleidungsteilen dürfen keine scharfen Kanten oder Ecken entstehen
Beim Weglassen von Verkleidungsteilen sind Fahrversuche bis zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit erforderlich!