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TÜV®

Motorradumbau

Motorradumbau

  • Rückspiegel

    • Es sind nur Rückspiegel mit EG-Genehmigung (E-Prüfzeichen) zulässig

    • Es müssen 2 Rückspiegel montiert sein

    • Bei normaler Sitzposition des Fahrers (Fahrtstellung) muss eine uneingeschränkte Sicht auf die Rückspiegel möglich sein

  • Fußrasten

    • Fußrasten müssen klappbar ausgeführt sein

    • Die Oberfläche muss eine rutschhemmende Oberfläche (z. B. Gummiauflagen) aufweisen

    • Fußrasten müssen so angebaut werden, dass eine gemütliche Fahrposition möglich ist

  • Geschwindigkeitsmesser, Kontrollleuchten und Betätigungseinrichtungen

    • Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muss bei normaler Sitzposition leicht ablesbar sein

    • Der Geschwindigkeitsmesser muss eine ausreichende Genauigkeit und einen ausreichend großen Messbereich und eine Beleuchtung aufweisen

    • Die Betätigungseinrichtungen und Kontrollleuchten müssen gekennzeichnet sein

  • Kennzeichen

    • Das Kennzeichen darf nur mittig oder auf der linken Seite angebracht werden

    • Eine seitliche Kennzeichenhalterung muss mit einem Schutz gegen einfädeln ausgerüstet sein

    • Die Schlussleuchten müssen entweder mittig oder symmetrisch zur Längsmittelebene angebaut sein

    • Das Kennzeichen darf seitlich nicht über die Lenkerenden hinausragen

  • Anbauteile und Verkleidungen

    • Für sämtliche Anbauteile ist zumindest ein Materialgutachten erforderlich

    • Das Fahrverhalten des Motorrades darf sich im Vergleich zum Serienzustand nicht verschlechtern

    • Durch den Anbau bzw. das Weglassen von Verkleidungsteilen dürfen keine scharfen Kanten oder Ecken entstehen

    • Beim Weglassen von Verkleidungsteilen sind Fahrversuche bis zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit erforderlich!

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