Prüfverfahrenskompetenz nach §8a BSI-Gesetz
Kurse in Kooperation mit der TÜV TRUST IT Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA.
Durchführung von Prüfungen gemäß den Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes
Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) müssen im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes (§ 8a (3) BSI-Gesetz) alle zwei Jahre IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen. Diesem Nachweis muss eine Prüfung eines unabhängigen Prüfteams vorausgehen.
Mindestens ein Mitglied des Prüfteams muss vorab eine Prüfverfahrenskompetenz nach § 8a (3) BSI-Gesetz erwerben. Diese Schulung beinhaltet alle vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gestellten Anforderungen.
Schulungsinhalte:
- Das IT-Sicherheitsgesetz
- BSI-Gesetz §8a
- Prüfthemen
- Prüfgrundlagen
- Nachweisprozess an das BSI
- Anforderungen an Prüfstellen und Prüfteams