Aktualisieren Sie vorhandene Benutzeranweisungen
- Alle Verweise auf Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union sollten auch die gesetzlichen Anforderungen des Vereinigten Königreichs enthalten.
- Jeder Verweis auf „harmonisierte“ Normen ist umzuformulieren in Verweis auf „designated“ Standards.
- Alle Verweise auf „notifizierte“ Stellen müssen auf „approved bodies“ umformuliert werden
Aktualisieren Sie vorhandene Konformitätserklärungen
Die UKCA–Konformitätserklärungen sind ähnlich wie bei CE-gekennzeichneten Produkten, unterscheiden sich jedoch von der EU-Konformitätserklärung. Vorausgesetzt, Sie haben bereits eine EU-Konformitätserklärung für das Produkt, können Sie entweder eine neue UKCA-Konformitätserklärung erstellen oder aktualisieren Sie Ihre bestehende EU-Konformitätserklärung um die Anforderungen des Vereinigten Königreichs.
Aktualisieren Sie vorhandene Typenschilder:
- Das UKCA-Zeichen, ggf. mit der Nummer der zugelassenen Stelle.
- Die Nummer der britischen Baumusterprüfbescheinigung.
Wir begleiten Sie hierbei gerne!